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Beteiligungsoption

Beteiligungsmöglichkeit
Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
Beteiligungsvolumen
Insgesamt 750.000 Euro
Mindestanlagebetrag
Ein finanzielles Engagement ist schon ab 500 Euro möglich. Ein darüber hinausgehender Betrag muss durch 500 teilbar sein.
Maximalanlagebetrag
Entspricht dem noch verfügbaren restlichen Darlehenskontingent, maximal jedoch 25.000 Euro für natürliche Personen.
Verzinsung
01. - 20. Jahr = 5,0% p.a.
Verfügbar ab
22.02.2024
Zinszahlungen
Die Zinszahlungen erfolgen regelmäßig jährlich, erstmalig zum 31.12.2024.
Beteiligungsdauer
Die Laufzeit für das Nachrangdarlehen beträgt mindestens 10 und maximal 20 Jahre.
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Kündigung
Der Darlehensgeber hat das Recht, das Darlehen mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2033. Das ordentliche Kündigungsrecht ist insoweit beschränkt, als dass pro Kalenderjahr maximal 10 % der ursprünglichen Gesamtdarlehenssumme gekündigt werden können. Auch der Darlehensnehmer hat das Recht zur ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres, erstmalig zum 31.12.2034. Jede Kündigung ist schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner zu erklären.
Rückzahlung
Nach dem 20. Jahr
Gebühren
Es werden keine Aufschläge, Gebühren oder Agio erhoben. Ihr kompletter Beteiligungsbetrag wird verzinst.
Windenergieprognose
54 Mio. kWh pro Jahr
Gesicherte EEG-Vergütung
Die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung ist durch das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) über den Zeitraum von 20 Jahren gesichert. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrem Darlehensvertrag, in dem alles ausführlich für Sie beschreiben ist.
Beteiligungsplattform
Ihre Beteiligung ist über die Plattform „Klimaschwarm" möglich. "Klimaschwarm" gestaltet und organisiert die Finanzierung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien. Der Plattformbetreiber übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.
Rechtlicher Hinweis
Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben weisen wir darauf hin, dass Ihre Beteiligung mit einer banküblichen Nachrangigkeitsklausel versehen ist. Das bedeutet, dass Ansprüche der Darlehensgeber gegenüber anderen Ansprüchen von Gläubigern im Rang zurücktreten. Daher handelt es sich um eine unternehmerische Kapitalanlage mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion.
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Wir weisen Sie wie bei allen Investitionsangeboten üblich darauf hin, dass der Erwerb dieser Vermögensanlage mit erheblichen Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen kann.
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